Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9130
BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91 (https://dejure.org/1991,9130)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1991 - VIII ZB 2/91 (https://dejure.org/1991,9130)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - VIII ZB 2/91 (https://dejure.org/1991,9130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,9130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - Dem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnendes Büroversehen - Abgrenzung zwischen Organisationsverschulden und Büroversehen von Angestellen eines Rechtsanwalts - Zurechnung des ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZB 2/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91
    Krankheit der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt das Verschulden an einer Fristversäumung nur dann aus, wenn sie unerwartet auftritt und ein solches Ausmaß erreicht, daß die Erfüllung der in Fristenangelegenheiten gesteigerten Sorgfaltspflicht vernünftigerweise von der Partei oder ihrem Anwalt nicht mehr erwartet werden kann; freilich dürfen die Anforderungen dabei nicht überspannt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 = BGHR ZPO § 233, Erkrankung 1; Beschluß vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 = VersR 1987, 785; Beschluß vom 15. Februar 1967 - VIII ZB 3/67 = VersR 1967, 476; Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91
    Krankheit der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt das Verschulden an einer Fristversäumung nur dann aus, wenn sie unerwartet auftritt und ein solches Ausmaß erreicht, daß die Erfüllung der in Fristenangelegenheiten gesteigerten Sorgfaltspflicht vernünftigerweise von der Partei oder ihrem Anwalt nicht mehr erwartet werden kann; freilich dürfen die Anforderungen dabei nicht überspannt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 = BGHR ZPO § 233, Erkrankung 1; Beschluß vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 = VersR 1987, 785; Beschluß vom 15. Februar 1967 - VIII ZB 3/67 = VersR 1967, 476; Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).
  • BGH, 10.01.1973 - IV ZB 92/72

    Fristenwesen - Fristwahrung - Fristversäumung - Vorsorge - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91
    Krankheit der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt das Verschulden an einer Fristversäumung nur dann aus, wenn sie unerwartet auftritt und ein solches Ausmaß erreicht, daß die Erfüllung der in Fristenangelegenheiten gesteigerten Sorgfaltspflicht vernünftigerweise von der Partei oder ihrem Anwalt nicht mehr erwartet werden kann; freilich dürfen die Anforderungen dabei nicht überspannt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 = BGHR ZPO § 233, Erkrankung 1; Beschluß vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 = VersR 1987, 785; Beschluß vom 15. Februar 1967 - VIII ZB 3/67 = VersR 1967, 476; Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).
  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 7/85

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91
    Die - durch die kurze Unterhaltung mit Frau E. am vorangegangenen Abend keineswegs gegenstandslos gewordene - Fristenkontrolle oblag nunmehr ausschließlich ihm selbst (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juli 1985 - VII ZB 7/85 = VersR 1985, 992).
  • BGH, 15.02.1967 - VIII ZB 3/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91
    Krankheit der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten schließt das Verschulden an einer Fristversäumung nur dann aus, wenn sie unerwartet auftritt und ein solches Ausmaß erreicht, daß die Erfüllung der in Fristenangelegenheiten gesteigerten Sorgfaltspflicht vernünftigerweise von der Partei oder ihrem Anwalt nicht mehr erwartet werden kann; freilich dürfen die Anforderungen dabei nicht überspannt werden (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 = BGHR ZPO § 233, Erkrankung 1; Beschluß vom 11. März 1987 - VIII ZB 2/87 = VersR 1987, 785; Beschluß vom 15. Februar 1967 - VIII ZB 3/67 = VersR 1967, 476; Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht